15 Oktober 2008

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Suchtberater/in


Suchtberater/in



Wer in Deutschland beratend psychologisch tätig werden will, bedarf einer qualifizierten Ausbildung, jedoch keiner staatlichen Erlaubnis. Dies bedeutet, dass nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) dem Berater die Erkennung, Heilung und Linderung von Krankheiten am Menschen untersagt ist.

Aufgaben des/der Suchtberater/in sind unter anderem:

  • Abhängigkeit von psychotropen Substanzen
  • Alkoholabhängigkeit
  • Spielsucht
  • u.v.m.


Die Qualifikation wird erreicht durch ein gemeinsam mit den Heilpraktikeranwärtern für Psychotherapie durchgeführtes Studium. Nach fünf Semestern erfolgt eine akademieinterne schriftliche und mündliche Abschlussprüfung mit dem Schwerpunkt Sucht. Weitere Angaben zum Studium können Sie dem Heilpraktiker (Psychotherapie) Studiengang entnehmen.

Sollte der Studierende im Laufe seines Studiums entscheiden, die amtsärztliche Prüfung anzustreben, kann das Studium nahtlos bis zum Ende des sechsten Semesters erweitert werden.

Für eine persönliche Beratung steht die ASKLEPIEION Berufsakademie Ihnen gerne zur Verfügung.