15 Oktober 2008

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Gesundheits- und Ernährungsberater/in

Gesundheits- und Ernährungsberater/in



Wer in Deutschland im Gesundheitswesen beratend tätig werden will, bedarf einer qualifizierten Ausbildung, jedoch keiner staatlichen Erlaubnis. Dies bedeutet, dass nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) dem Berater die Erkennung, Heilung und Linderung von Krankheiten am Menschen untersagt ist.

Aufgaben des/der Gesundheits- und Ernährungsberater/in sind unter anderem:

  • Gesunde Lebensführung
  • Entspannungstechniken
  • Diätetik
  • Ernährungsberatung

Die Qualifikation wird erreicht durch ein gemeinsam mit den Heilpraktikeranwärtern durchgeführtes Grund- und Hauptstudium. Nach fünf Semestern erfolgt eine akademieinterne schriftliche und mündliche Abschlussprüfung. Weitere Angaben zum Studium können Sie dem Heilpraktiker (Naturheilkunde) Studiengang entnehmen.

Sollte der Studierende im Laufe seines Studiums entscheiden, die amtsärztliche Prüfung anzustreben, kann das Studium nahtlos bis zum Ende des sechsten Semesters erweitert werden.

Für eine persönliche Beratung steht die ASKLEPIEION Berufsakademie Ihnen gerne zur Verfügung.