15 Oktober 2008

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Tierheilpraktiker/in (BAA)

Tierheilpraktiker/in (BAA)



Der Beruf Tierheilpraktiker/in ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. Diese Gesestzeslücke ist jedoch in den letzten Jahren durch verschiedene, gleichlautende Gerichtsurteile geschlossen worden. Danach kann jeder, der eine geregelte Ausbildung in Tierheilkunde nachweisen und eine Prüfung vor einem entsprechenden Berufsverband abgelegt und bestanden hat, eine Tierheilpraxis eröffnen und die Berufsbezeichnung "Tierheilpraktiker/in" führen. Bei der Ausübung der Tierheilkunde sind die gesetzlichen Bestimmungen analog zum Heilpraktikergesetz (HPG) für Humanheilkunde zu beachten.

Die Ausbildung zum Tierheilpraktiker/in erfolgt in zwei Schritten, dem Grund- und dem Hauptstudium.

Studienschwerpunkte:

1. Grundstudium

  • Medizinische Terminologie
  • Topographische Anatomie
  • Chemie für Mediziner
  • Cytologie
  • Histologie
  • Genetik
  • Embryologie


2. Hauptstudium

  • Orthopädie
  • Hämatologie
  • Kardiologie / Gefäß - System
  • Respirationstrakt
  • Gastrointestinaltrakt
  • Endokrinologie
  • Neurologie
  • Praxistage
  • Tierheilkundliche Betrachtungen zu den Organsystemen
  • Adaptation der naturheilkundlichen Verfahren auf die Tierheilkunde
  • Gesetzeskunde


3. Studiengangübergreifende naturheilkundliche Themen

  • Akupunktur
  • Anthroposophische Medizin
  • Aromatherapie
  • Ausleitende Verfahren
  • Bach-Blütentherapie
  • Chiropraktik
  • Ernährungslehre
  • Homöopathie
  • Massage
  • Neuraltherapie
  • Traditionelle chinesische Medizin
  • Phytotherapie
  • Sauerstofftherapien



Im Grundstudium findet der Unterricht samstags von 9:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr, sowie vierzehntägig freitags von 18:30 bis 22:00 Uhr statt.

Im Hauptstudium findet der Unterricht mittwochs und auch vierzehntägig freitags von 18:30 bis 22:00 Uhr statt. Zudem finden jedes Semester 4 Einheiten Tierheilkunde statt.

Die Studiendauer umfasst insgesamt 30 Monate.

Die Studiengebühren betragen während des Grundstudiums monatlich € 270,- (2 Monate) und während des Hauptstudiums monatlich € 215,- (28 Monate).

Die Studiengebühren betragen insgesamt € 6560,-, zuzüglich einer einmaligen Einschreibegebühr von € 280,-.